Anschluß an Kläranlage Uffenheim - Auf Grundlage der Ermittlung und Aufteilung der Kostenmassen sowie der beitragsrelevanten Grundstücks- und Geschossflächen i.R. der Globalkalkulation wurde für einen rechtssicheren Neuerlass der Gebührensatzungen nach heutigen Erkenntnissen die Basis geschaffen. Der jeweilige Neuerlass ist auch notwendig und Grundlage für den Erlass der Verbesserungsbeitragssatzung. Als Beiträge wurden pro m² Grundstücksfläche 0,43 € und pro m² Geschoßfläche 3,44 € in der Satzung festgesetzt.
HINWEIS: DIE EINHEBUNGSBESCHEIDE AN DIE GRUNDEIGENTÜMER WERDEN MITTE NOVEMBER VERSANDT UND DIE ERSTE DER 3 RATEN IN HÖHE VON 50 % MITTE DEZEMBER FÄLLIG.
Hier finden Sie die Satzung.